Mit der Kampagne #TeamJolanda will Fairmedia für Jolanda Spiess-Hegglin 70 000 Franken crowdfunden, damit sie weiter gegen Ringier prozessieren kann. Doch warum braucht sie diesen Betrag? Wir schaffen gerne Transparenz.
Um die finanziellen Forderungen von Ringier einzuklagen (Schadenersatz, Genugtuung, Gewinnherausgabe), wird Jolanda Spiess-Hegglin alleine für die Gerichtsgebühren schätzungsweise 30 000 Franken bevorschussen müssen. Dazu kommen Anwaltskosten. Um die Entschuldigung von Ringier einzuklagen, betragen die Gerichtsgebühren vor Obergericht (ohne Anwaltskosten) rund 6000 Franken. Weil Ringier die Verurteilung wegen Persönlichkeitsverletzung nicht akzeptiert und weiterzieht, kommen auch hier nochmals Anwaltskosten auf Jolanda Spiess-Hegglin zu, die sie, auch wenn sie gewinnt, zum Teil selber bezahlen muss.
Gerne würde Jolanda Spiess-Hegglin weiter prozessieren, um wichtige Präzedenzurteile zu schaffen. Die benötigte Summe hat sie aber nicht. Weil Geld nicht darüber entscheiden sollte, ob sich jemand gegen eine schwere Persönlichkeitsverletzung wehren kann, unterstützen wir Jolanda Spiess-Hegglin. Wenn sie vor Gericht gewinnt, fliessen sämtliche Beträge zu den Unterstützer*innen zurück.
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