Das Bezirksgericht Zürich verurteilt Philipp Gut wegen übler Nachrede. Es geht um den Artikel mit den vertraulichen Untersuchungsakten. Die «Weltwoche» zieht das Urteil weiter.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilt Philipp Gut wegen übler Nachrede. Es geht um den Artikel mit den vertraulichen Untersuchungsakten. Die «Weltwoche» zieht das Urteil weiter.