Das Zuger Kantonsgericht verurteilt den «Blick» wegen «schwerer Persönlichkeitsverletzung» und «krassem Eingriff in die Intimsphäre». Es war falsch, im Ursprungsartikel «Hat er sie geschändet?» die Namen und Bilder der Betroffenen zu veröffentlichen. Ringier zieht das Urteil weiter.