In seinem Entscheid erklärt der Presserat, der «Blick» habe die Privat- und Intimsphäre von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Eine identifizierende Berichterstattung hätte nie stattfinden dürfen. Der «Blick» publiziert das Urteil nicht.
In seinem Entscheid erklärt der Presserat, der «Blick» habe die Privat- und Intimsphäre von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt. Eine identifizierende Berichterstattung hätte nie stattfinden dürfen. Der «Blick» publiziert das Urteil nicht.