Das Zuger Obergericht entscheidet: Michèle Binswanger darf in ihrem geplanten Buch über das mutmassliche Sexualdelikt im Dezember 2014 schreiben. Das Gericht begründet den Entscheid damit, dass diese Informationen ohnehin allgemein bekannt wären. Die Intimsphäre von Jolanda Spiess-Hegglin wird dadurch – was das mutmassliche Delikt betrifft – zum Gemeingut erklärt. Ob sie den Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch offen.