Was Jolanda Spiess-Hegglin erlebt hat, ist eine der übelsten Medienkampagnen, die die Schweiz je gesehen hat (zur Chronologie der Ereignisse). Alles begann am 24. Dezember 2014 mit einem Artikel im «Blick» über ein mutmassliches Sexualdelikt. Die vereinte Schweizer Medienlandschaft breitete den Fall in den darauf folgenden Monaten und Jahren in allen erdenklichen Details aus – bis hin zu Spekulationen um Sexualpraktiken und den Alkoholkonsum der Betroffenen. Das war ungerechtfertigt, denn es geht die Öffentlichkeit bis heute nichts an, was damals nach dieser offiziellen Feier geschah – das erklärte das Zuger Obergericht letztes Jahr erneut in aller Deutlichkeit. Was in der Nacht nach dem fraglichen Abend, der Landammannfeier der Zuger Regierung, geschah, war indes Gegenstand von zahlreichen Gerichtsverfahren und ist bis heute ungeklärt.
Kämpferin für faire Medien
Über 6 Jahre später hören einige Medien noch immer nicht auf.
Der Kampf geht weiter
Man möchte meinen, nach der rechtskräftigen Verurteilung der «Weltwoche» und des «Blick» wäre der Fall abgeschlossen. Doch das ist nicht so. Einige Journalist:innen machen munter weiter. Die «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger will offenbar Details aus der «Skandalnacht» – so beschreibt sie die Geschehnisse um das mutmassliche Sexualdelikt – in einem Buch veröffentlichen. Jolanda Spiess-Hegglin hat sich gegen die Buchpublikation zuerst erfolgreich gewehrt. Das Verbot, über ein mutmassliches Sexualdelikt von 2014 zu spekulieren, hat Tamedia jedoch angefochten – nun wurde diese Massnahme vom Zuger Obergericht aufgehoben. Im Kern begründet das Gericht dies wie folgt:
Durch die juristische Aufarbeitung ihres Falls und die Öffentlichkeit, welche dadurch hergestellt wurde, gilt die Intimsphäre von Jolanda Spiess-Hegglin nun zum Gemeingut.
Diese Begründung ist aus Sicht von Fairmedia problematisch. Denn sie bedeutet auch: Wer sich gegen unfaire Berichterstattung wehrt, verliert den Schutz auf Privat- und Intimsphäre.
Allein dieses Verfahren zur Verteidigung ihrer Persönlichkeitsrechte kostet Jolanda Spiess-Hegglin annähernd 100’000 Franken. Geld, welches sie privat bezahlen muss.
Es besteht nun die Möglichkeit des Weiterzugs ans Bundesgericht. Das wäre wichtig. Aber der Kampf gegen persönlichkeitsverletzende Medienberichte ist enorm teuer und Jolanda Spiess-Hegglin erhielt bisher nur einen Bruchteil ihrer Prozesskosten zurück. Deswegen ist sie auf Unterstützung angewiesen. Denn das, für was sie hier kämpft, ist für alle Betroffenen von unfairer Medienberichterstattung wichtig.
Die Aufarbeitung ist wichtig
Für «Blick», «Weltwoche» und den «Tages-Anzeiger» sind dies Verfahren, bei welchen sie einige Tausend Franken verlieren – für Jolanda Spiess-Hegglin ist es eine Existenzfrage, ob sie im Fall von «Blick» ihre Rechte einfordern und im Fall vom «Tages-Anzeiger» ihre Rechte verteidigen kann. Sie geht deshalb trotz allen Widerständen und zynischen Vergleichsversuchen durch alle Instanzen, was einen enormen finanziellen Aufwand und deshalb ein grosses Risiko bedeutet. Die grossen Verlage zahlen die Verfahren praktisch aus der Portokasse, Jolanda Spiess-Hegglin kommt mit ihrem Ersparten dafür auf.
Dazu hat sie über 100 Privatpersonen wegen Ehrverletzungen und Drohungen angezeigt. Die allermeisten davon wurden verurteilt oder entschuldigten sich bei ihr. Fast alle Beschuldigten gaben an, dass sie sich durch die Medienberichterstattung ein falsches Bild von ihr gemacht hätten.
Weltwoche (2015–2019)
- Berichterstattung, Sept. 2015
- Verurteilt in erster Instanz, Mai 2017
- … in zweiter Instanz, Juni 2019
Genugtuung: 2500 Franken
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Ringier (2014–)
- Berichterstattung, Dez. 2014
- Verurteilt in erster Instanz, Mai 2019
- … in zweiter Instanz, August 2020
Genugtuung: 10’000 Franken
Klage auf Gewinnherausgabe, August 2020
Tamedia (2020–)
- Verfügung gegen Buchprojekt, Mai 2020
- Gericht bestätigt Massnahme, August 2020
- Gericht hebt Massnahme auf, September 2021
Weiterzug ans Bundesgericht unklar.
Chronologie eines Medienskandals

Das Geld, das Fairmedia bei dieser Kampagne sammelt, kommt Jolanda Spiess-Hegglin zugute bei ihrem Kampf um faire Berichterstattung und Publikationen. Mit dem Geld kann sie beispielsweise den Entscheid des Zuger Obergericht zur Aufhebung der Massnahme gegen das Buchprojekt von Michèle Binswanger ans Bundesgericht weiterziehen. Auch wenn sie von anderer Seite erneut angegriffen wird, kann sie mit dem Geld die juristische Auseinandersetzung bezahlen. Fairmedia verwaltet das Geld und setzt es zu diesem Zweck ein.
Sofern keine weiteren Persönlichkeitsverletzungen gegen Jolanda Spiess-Hegglin mehr drohen und noch Geld übrigbleibt, kann dieses in einen Fonds für Medienopfer überführt werden. Auch dieser Fonds wird von Fairmedia verwaltet und der Verein kann über den Einsatz der Mittel entscheiden.

Warum unterstützt Fairmedia Jolanda Spiess-Hegglin?
- Die Berichterstattung rund um Jolanda Spiess-Hegglin war ein jahrelanger Medienskandal, der seinesgleichen sucht. Fairmedia ist überzeugt, dass die Urteile im Fall Spiess-Hegglin helfen, unfaire und persönlichkeitsverletzende Berichterstattung in Zukunft zu vermeiden und die Medienqualität in der Schweiz zu erhöhen.
- Leider erlebt Fairmedia immer wieder, dass Betroffene wegen einer Persönlichkeitsverletzung gegen ein Medium klagen wollen und sogar gute Erfolgschancen hätten. Weil sie es sich nicht leisten können oder davor zurückschrecken, wieder in der Öffentlichkeit zu stehen, verzichten viele Betroffene auf ein gerichtliches Verfahren. Bei einem schwerwiegenden Fall sollten jedoch nicht die finanziellen Möglichkeiten darüber entscheiden, ob es zu einem Verfahren kommt oder nicht.
- Fairmedia begrüsst es, dass sich Jolanda Spiess-Hegglin in verschiedenen Verfahren juristisch gegen persönlichkeitsverletzende Berichterstattung und Publikationen wehrt. Die Urteile können unter Umständen wegweisende Bedeutung für Medienbetroffene haben.