Was Jolanda Spiess-Hegglin erlebt hat, ist eine der übelsten Medienkampagne, die die Schweiz je gesehen hat (zur Chronologie der Ereignisse). Alles begann am 24. Dezember 2014 mit einem Artikel im «Blick» über ein mutmassliches Sexualdelikt. Die vereinte Schweizer Medienlandschaft breitete den Fall in den darauf folgenden Monaten und Jahren in allen erdenklichen Details aus – bis hin zu Spekulationen um Sexualpraktiken und den Alkoholkonsum der Betroffenen. Das war ungerechtfertigt, denn es geht die Öffentlichkeit bis heute nichts an, was damals nach dieser offiziellen Feier zwischen den Beteiligten geschah – das erklärte das Zuger Obergericht erst kürzlich erneut in aller Deutlichkeit. Was in der Nacht nach dem fraglichen Abend, der Landammannfeier der Zuger Regierung, geschah, war indes Gegenstand von zahlreichen Gerichtsverfahren und ist bis heute ungeklärt.
Kämpferin für faire Medien
Der Kampf geht weiter
Man möchte meinen, nach der rechtskräftigen Verurteilung der «Weltwoche» und des «Blick» wäre der Fall abgeschlossen. Doch das ist nicht so. Einige Journalist*innen machen munter weiter. Die «Tages-Anzeiger»-Journalistin Michèle Binswanger will offenbar die Details aus der «Skandalnacht» – so beschreibt sie die Geschehnisse um das mutmassliche Sexualdelikt – in einem Buch veröffentlichen. Jolanda Spiess-Hegglin hat sich gegen die Buchpublikation erfolgreich gewehrt. Das Verbot, über ein mutmassliches Sexualdelikt von 2014 zu spekulieren, ficht Tamedia jedoch an – was für Jolanda Spiess-Hegglin erneut mit einem grossen Aufwand verbunden ist. Der Kampf gegen persönlichkeitsverletzende Medienberichte ist enorm teuer und sie erhielt bisher nur einen Bruchteil ihrer Prozesskosten zurück. Deswegen ist Jolanda Spiess-Hegglin weiterhin auf Hilfe angewiesen.
Noch keinen Prozess verloren
Für «Blick», «Weltwoche» und Co. ist es eines von vielen Verfahren, bei dem sie einige Tausend Franken verlieren – für Jolanda Spiess-Hegglin ist es eine Existenzfrage, ob sie Recht erhält und ihre verlorene Ehre ein Stück weit rehabilitieren kann. Sie geht deshalb trotz allen Widerständen und Vergleichsversuchen durch alle Instanzen, was ein enormer finanzieller Aufwand bedeutet. Die grossen Verlage zahlen die Verfahren praktisch aus der Portokasse, Jolanda Spiess-Hegglin kommt mit ihrem ganzen Vermögen dafür auf.
Ihr Aufwand hat sich gelohnt: Sie hat gegen drei Verlage durch mehrere Instanzen geklagt – und dabei noch keinen Gerichtsprozess verloren! Dazu hat sie über 100 Privatpersonen wegen Ehrverletzungen und Drohungen angezeigt. Die allermeisten davon wurden verurteilt oder entschuldigten sich bei ihr. Viele gaben an, dass sie sich durch die Medienberichterstattung ein falsches Bild von ihr gemacht hätten.
Weltwoche (2015–2019)
- Berichterstattung, Sept. 2015
- Verurteilt in erster Instanz, Mai 2017
- … in zweiter Instanz, Juni 2019
Genugtuung: 2500 Franken
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Ringier (2014–)
- Berichterstattung, Dez. 2014
- Verurteilt in erster Instanz, Mai 2019
- … in zweiter Instanz, August 2020
Genugtuung: 10’000 Franken
Klage auf Gewinnherausgabe, August 2020
Tamedia (2020–)
- Ankündigung Buchprojekt, Febr. 2020
- Superprovisorische Verfügung, Mai 2020
- Gericht bestätigt Verfügung, August 2020
Tamedia zieht Urteil weiter.
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Chronologie eines Medienskandals


Warum unterstützt Fairmedia Jolanda Spiess-Hegglin?
- Die Berichterstattung rund um Jolanda Spiess-Hegglin war ein jahrelanger Medienskandal, der seinesgleichen sucht. Fairmedia ist überzeugt, dass die Urteile im Fall Spiess-Hegglin helfen, unfaire und persönlichkeitsverletzende Berichterstattung in Zukunft zu vermeiden und die Medienqualität in der Schweiz zu erhöhen.
- Leider erlebt Fairmedia immer wieder, dass Betroffene wegen einer Persönlichkeitsverletzung gegen ein Medium klagen wollen und sogar gute Erfolgschancen hätten. Weil sie es sich nicht leisten können oder davor zurückschrecken, wieder in der Öffentlichkeit zu stehen, verzichten viele Betroffene auf ein gerichtliches Verfahren. Bei einem schwerwiegenden Fall sollten jedoch nicht die finanziellen Möglichkeiten darüber entscheiden, ob es zu einem Verfahren kommt oder nicht.
- Fairmedia begrüsst es, dass mit dem Fall Jolanda Spiess-Hegglin ein Präzedenzfall geschaffen wird. Denn es hat noch nie ein Gericht entschieden, wie der Gewinn eines Artikels berechnet wird. Bei der zivilrechtliche Klage um Gewinnherausgabe, die Jolanda Spiess-Hegglin gegen Ringier eingereicht hat, wird genau diese Frage behandelt werden.