Der Bundesrat plant eine Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Fairmedia hat sich dazu im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens geäussert und fordert Nachbesserungen.
Die lange angekündigte Vorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen hat der Bundesrat letzten Herbst endlich präsentiert. Das neue Bundesgesetz soll die Rechte der Nutzer:innen auf grossen Social-Media-Plattformen und Suchmaschinen stärken.
Fairmedia ist der Meinung, dass ein wirksamer Schutz für Nutzer:innen weiter gehen sollte, als es das geplante Bundesgesetz vorsieht.
Der Verein Fairmedia berät Menschen, die im Netz Hass, Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt sind. Vor diesem Hintergrund hat Fairmedia den Entwurf des neuen Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) geprüft.
Im Vernehmlassungsverfahren fordert Fairmedia folgende Nachbesserungen (zur vollständigen Stellungnahme):
Neues Meldeverfahren soll für alle rechtswidrigen Inhalte gelten
Der Bundesrat will die Anbieter verpflichten, ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches Meldeverfahren einzurichten und «zeitnah» über die eingehenden Meldungen zu entscheiden. Fairmedia verlangt, dass die Nutzenden alle Inhalte melden können, die sie als rechtswidrig betrachten, und nicht nur gewisse Straftatbestände. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso zum Beispiel ein Identitätsdiebstahl oder eine Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ZGB nicht erfasst werden soll.
Wichtig ist auch, dass das gesetzliche Meldeverfahren wirklich leicht zugänglich und benutzerfreundlich ausgestaltet wird. In Deutschland zeigen erste Erfahrungen mit dem «Digital Services Act», an dem sich die Schweizer Regelung orientiert, dass die Nutzer:innen das neue Meldeverfahren in vielen Fällen komplizierter und weniger übersichtlich finden als die Meldeverfahren, welche die Plattformen nach eigenem Gutdünken anbieten.
Schweizer Adresse für Dokumente in Strafverfahren
Das Parlament hat den Bundesrat vor bald sieben Jahren beauftragt, ein obligatorisches Zustellungsdomizil für grosse kommerzielle Internetplattformen einzuführen. Wieso ist das wichtig? Ein Beispiel: Wer heute rechtlich gegen Meta, den Konzern hinter Facebook und Instagram, vorgehen will, muss in Irland klagen. Das verzögert die Zustellung von Dokumenten und erschwert das Verfahren. Wäre Meta hingegen verpflichtet, ein Zustellungsdomizil in der Schweiz zu haben, liesse sich die Rechtsdurchsetzung beschleunigen.
Fairmedia verlangt deshalb, dass der Auftrag des Parlaments nun umgesetzt und ein Schweizer Zustellungsdomizil im straf- und zivilrechtlichen Sinne vorgeschrieben wird. Zwar ist im Entwurf vorgesehen, dass die Anbieter neu eine Rechtsvertretung in der Schweiz bezeichnen müssen. Dies entspricht aber gemäss den Erläuterungen des Departements von Bundesrat Rösti nur einem Zustellungsdomizil im Verwaltungsverfahren, was lediglich dem Bundesamt für Kommunikation den Kontakt mit den Plattformbetreibern erleichtern würde.
Frage des Haftungsprivilegs bleibt ungeklärt
Journalistische Medien in der Schweiz haften aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtes auch für Inhalte Dritter, zum Beispiel für Kommentare von Leserinnen und Lesern. Weitgehend ungeklärt ist, ob dies auch für Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen gilt. Auch der Gesetzesentwurf beantwortet diese zentrale Frage nicht.
Die spärliche Rechtsprechung tendiert dazu, den Plattformen keine entsprechende Verantwortung zu übertragen. Wer Inhalte über Plattformen teilt, bleibt zudem häufig anonym und kann nur schwer persönlich haftbar gemacht werden. Damit bleibt der Grundsatz «Was offline strafbar ist, soll auch online strafbar sein» weitgehend leerer Buchstabe.
(Publiziert am 13.2.2026; Christina Leutwyler)







