Nun wird es ernst: Am 19. Januar findet die Verhandlung in Sachen Jolanda Spiess-Hegglin versus Ringier statt. Es geht um die Herausgabe des Gewinns, den Ringier mit der persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung über Jolanda Spiess-Hegglin verdiente. Vor über einem Jahr hatte sie eine weitere Zivilklage eingereicht, nachdem das Zuger Obergericht ein klares Urteile zum ersten Artikel im «Blick» fällte.
Umstritten ist bei dem neuen Verfahren vor allem die Berechnung des Gewinns. Während Jolanda Spiess-Hegglin und ihre Anwältin von über einer Million ausgehen, die der Verlag mit den Geschichten über sie verdient hatte, geht Ringier von einem viel kleineren Betrag aus.
Wer recht erhält, hängt vor allem von der Berechnungsmethode ab. Noch nie hat ein Gericht in Zeiten von Online-Journalismus über die Herausgabe des Gewinns verhandelt. Entsprechend hoch ist die Spannung, mit der das Urteil erwartet wird.
Fällt das Urteil zugunsten von Jolanda Spiess-Hegglin entsprechend hoch aus, könnte dies die Situation für Medienbetroffene drastisch verändern.
(Publiziert 13.12.2021, Jeremias Schulthess)